EU-Herkunftszeichen
Originale erkennt man am Zeichen
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Produkte mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.) müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren erzeugt und/oder hergestellt und/oder verarbeitet werden. Die Rohstoffe müssen nicht unbedingt aus der Region stammen; bei einer Reihe von Spezialitäten ist dies dennoch der Fall. Das bedeutet zum Beispiel: Nur Bierspezialitäten, die in traditioneller Brauweise und gemäß dem Bayerischen Reinheitsgebot allein aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt werden, dürfen als „Bayerisches Bier“ vermarktet werden. Auch Nürnberger Rostbratwürste und Bayerischer Meerrettich sind so vor Nachahmung geschützt. Neutrale Prüfstellen kontrollieren die Einhaltung bei den Landwirten bzw. den Herstellern und z. T. auch im Handel.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) müssen in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch alle Rohstoffe müssen aus der genannten Region stammen. Verbraucher können sicher sein: Steht „Allgäuer Bergkäse“ oder „Allgäuer Emmentaler“ auf dem Produkt, dann ist auch 100 Prozent Milch aus dem Allgäu drin.